Stemweder-Berg-Lehrer nehmen Impfangebot an

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) sieht nach neuestem Erlass die Möglichkeit vor, „überschüssigen“ Impfstoff für die Impfung auch von Lehrkräften der weiterführenden Schulen zu nutzen.

Da kam die Anfrage letzte Woche, ob die Lehrer und Angestellten der Stemweder-Berg-Schule am Donnerstag im Impfzentrum Hille geimpft werden wollen, sehr überraschend. Sofort mailte Schulleiterin Hachmann die Anzahl der Impfbereiten und freute sich als bereits am Folgetag sich das Impfzentrum meldete und für alle die Möglichkeit einer Impfung sofort gegeben war. Es war genügend Impfstoff da, sodass viele Lehrer der weiterführenden Schulen das Angebot bekamen.

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Klasse 5-9 ab sofort wieder im Distanzunterricht

Aktuelles zur Corona- Situation

Auf Anordnung des Kreises Minden-Lübbecke gilt ab sofort, dass ab Mi., 24.03.2021 nur noch die 10. Klassen Präsenzunterricht haben. Die Jahrgänge 5- 9 werden wieder auf Distanz unterrichtet. Bis zum 26.03.2021 kann für SchülerInnen der Jahrgänge 5+ 6 auf Antrag der Eltern ein Betreuungsangebot in Anspruch genommen werden.

Kein Präsenzunterricht bis zum 31.1.2021

Laut der aktuellen Coronasituation und der von der Schulministerin bekanntgegebenen Entscheidungen zum Schulbetrieb wird bis zum 31.1.2021 kein Präsenzunterricht stattfinden!

Klassenarbeiten werden in dieser Zeit nicht geschrieben. Für die Jahrgangsstufen 5/6 wird es eine Notbetreuung geben, in deren Rahmen jedoch kein Unterricht stattfindet.

Der Distanzunterricht beginnt direkt am 11. Januar 2021. Die jeweiligen Klassenlehrer werden sich mit ihrem Kind in Kontakt setzen und sich dann per Videokonferenz mit den Schülern „treffen“, um etwaige Fragen zu klären. Sollte ihr Kind ein digitales Leihgerät von der Schule benötigen, melden Sie sich bitte beim Klassenlehrer. Wir werden Sie schnellstmöglich entsprechend unterstützen.

Ich weise darauf hin, dass die Schülerinnen und Schüler ihre Pflichten aus dem Schulverhältnis im Distanzunterricht im gleichen Maße wie im Präsenzunterricht zu erfüllen haben. Die im Distanzunterricht erbrachten Leistungen werden in die Bewertung einbezogen.

Mit freundlichen Grüßen

Heike Hachmann

Elternbrief – 11.12.2020

Liebe Eltern,

um die aktuell hohen Corona-Infektionszahlen zu reduzieren, hat das Schulministerium heute entschieden, dass ab

Montag, 14. Dezember 2020

folgende Regelungen gelten:

In den Jahrgangsstufen 1 bis 7 können Eltern bzw. Erziehungsberechtigte ihre Kinder vom Präsenzunterricht befreien lassen.

Dieses bedeutet aber nicht, dass Ihr Kind dann keine Schule hat, sondern es nimmt stattdessen am Distanzunterricht teil.

Bitte informieren Sie umgehend den Klassenlehrer Ihres Kindes schriftlich, wenn sie von dieser Befreiung Gebrauch machen wollen. Sie geben dabei an, ab wann Ihr Kind ins Distanzlernen wechselt. Frühester Termin ist der 14. Dezember 2020. Ein Hin- und Her-Wechseln zwischen Präsenzunterricht und Distanzlernen ist nicht möglich. Dies ist mit Blick auf die Infektionsprävention nicht sinnvoll.

In den Jahrgangstufen 8 bis 10 wird Unterricht grundsätzlich nur als Distanzunterricht erteilt.

Die Befreiung vom Präsenzunterricht in den Klassen 1 bis 7 und der obligatorische Distanzunterricht sind nicht mit einem Aussetzen der Schulpflicht gleichzusetzen

An den beiden Werktagen unmittelbar im Anschluss an das Ende der Weihnachtsferien (7. und 8. Januar 2021) findet kein Unterricht statt. D.h. Unterrichtsbeginn nach den Weihnachtsferien ist Mo., 11. Jan. 2021!

Die ausführlichen Informationen finden Sie unter:

https://www.schulministerium.nrw.de/ministerium/schulverwaltung/schulmail-archiv/archiv-2020/11122020-informationen-zum-angepassten

Ihnen und Ihrer Familie wünsche ich ein friedliches Weihnachtsfest und für das Jahr 2021 Glück und Gesundheit.

Mit freundlichen Grüßen

Heike Hachmann